SlideShare une entreprise Scribd logo
1  sur  7
Télécharger pour lire hors ligne
1
Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen
Jedermann kann einen „normalen“ zivilrechtlichen Anspruch vor dem Amtsgericht
grundsätzlich selbst einklagen. Er braucht hierfür weder einen Rechtsanwalt noch einen
sonstigen Rechtsbeistand. Zulässig ist es aber, sich von einem anderen – etwa einer
geschäftserfahrenen Vertrauensperson – vertreten zu lassen. Sollte ein Bevollmächtigter die
Klage erheben, muss er mit der Klageschrift eine Original-Vollmacht bei Gericht einreichen.
Die folgende Checkliste nennt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr –
wesentliche Punkte einer Klageschrift zum Amtsgericht.
1. Schriftform
Der Kläger muss die Klage per Brief oder per Telefax an das zuständige Gericht übersenden.
Eine Einreichung in elektronischer Form, etwa per Email, genügt nach § 130a
Zivilprozessordnung (ZPO) nur, sofern das elektronische Dokument für die Bearbeitung
durch das Gericht geeignet ist. Der Kläger sollte das Datum auf der Klageschrift angeben und
je Beklagtem mindestens eine Abschrift (Kopie) einreichen.
2. Zuständiges Gericht
Sachlich zuständig sind die Amtsgerichte – von Sonderverfahren abgesehen – für Streitwerte
bis einschließlich 5.000,- EUR. Bei einer Zahlungsklage kommt es also auf den
Forderungsbetrag an. Begehrt der Kläger etwa die Herausgabe eines Gegenstandes, ist
dessen objektiver Wert maßgeblich. In der Klageschrift genügt die Angabe eines realistisch
geschätzten Wertes.
2
Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Gericht, in welchem der Beklagte seinen Wohnsitz hat.
Bei Klagen gegen ein Unternehmen kommt es auf den Sitz des Unternehmens an. Es
bestehen darüber hinaus besondere Zuständigkeiten, die sich im Einzelnen aus §§ 12 ff.
Zivilprozessordnung (ZPO) ergeben. Bei einer Forderung aus Vertrag kann etwa an dem Ort
geklagt werden, an dem die begehrte vertragliche Verpflichtung zu erfüllen war. Bei einer
Forderung aus unerlaubter Handlung – etwa wegen Beschädigung einer Sache – kann an
dem Ort geklagt werden, an dem der Schädiger gehandelt hat oder das Rechtsgut verletzt
wurde. Das zuständige Gericht sollte mit vollständiger Bezeichnung und der Adresse
bezeichnet werden, zum Beispiel Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart.
„LSG-BW+AG-Stgt“ von Stefan Frerichs Stefan 11:32, 26. Feb. 2008 (CET) – selbst
fotografiert. Lizenziert unter CC-by-sa 2.0/de über Wikipedia.
3. Bezeichnung als Klage
Aus dem Schriftsatz muss deutlich werden, dass der Kläger eine Klage erhebt. Regelmäßig
geschieht dies, indem bereits in der Überschrift das Wort „Klage“ verwendet wird. Es genügt
aber auch, wenn sich aus dem weiteren Inhalt des Schreibens eindeutig ergibt, dass eine
Klage erhoben werden soll.
3
4. Parteien („Rubrum“)
Der Kläger muss die Parteien des Rechtsstreits, also den Kläger und den Beklagten, mit
vollständigem Vor- und Nachnamen und einer ladungsfähigen Anschrift bezeichnen. Bei
Klagen gegen ein Unternehmen sind die offizielle Rechtsform – zum Beispiel GmbH oder AG
– und ein Vertreter anzugeben. Wenn der Name des Vertreters nicht bekannt ist, genügt
auch die Angabe „vertreten durch den Geschäftsführer“ oder „vertreten durch den
Vorstand“. Es empfiehlt sich, hinter die jeweiligen Namen die Begriffe „Kläger“ und
„Beklagter“ zu setzen, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. Für beide Parteien
muss eine postalische Anschrift – Straße mit Hausnummer, Postleitzahl und Ort – angegeben
werden. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht, weil dies keine förmliche Zustellung
ermöglicht.
5. Klagegegenstand und Streitwert
Nach der Bezeichnung der Parteien („Rubrum“) empfiehlt sich eine stichwortartige
Bezeichnung des Gegenstandes der Klage. An dieser Stelle genügt die Angabe eines
Schlagwortes, etwa „wegen Forderung“ oder „wegen Herausgabe“.
Anschließend sollte der Kläger den Streitwert beziffern. Nur auf diese Weise kann das
Amtsgericht nachvollziehen, ob es sachlich zuständig ist und wie hoch der
Gerichtskostenvorschuss ausfallen muss. Eine endgültige Festsetzung des Streitwertes
erfolgt am Ende des Verfahrens durch das Gericht.
4
6. Anträge
Die Klage muss einen eindeutigen Antrag enthalten. Der Kläger muss sagen, wozu der
Beklagte verurteilt werden soll. Üblich ist die Formulierung, dass gegen den Beklagten Klage
erhoben wird und die folgenden Anträge gestellt werden. Der Hauptantrag kann etwa wie
folgt lauten: „Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.000,- EUR nebst Zinsen hieraus in
Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.“
Ist die Klage auf Herausgabe eines Gegenstandes gerichtet, kann der Kläger beantragen:
„Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gegenstand XY herauszugeben.“ Wichtig ist,
dass der Gegenstand so genau bezeichnet wird, dass er eindeutig identifizierbar ist.
Will der Kläger neben der Zahlung eines Betrages auch Zinsen, muss er dies im Antrag zum
Ausdruck bringen. Wenn sich der Beklagte mit der Zahlung einer Forderung in Verzug
befindet, kann der Kläger Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern und neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
gegenüber Unternehmern geltend machen.
Über die Kosten des Rechtsstreits entscheidet das Gericht von Amts wegen, so dass ein
eigenständiger Antrag nicht erforderlich ist. Unschädlich – und in der Praxis üblich – ist es
aber, den Antrag zu stellen, dem Beklagten die Kosten des aufzuerlegen.
Sollte das Amtsgericht zugunsten des Klägers entscheiden, so kann der Beklagte gegen das
Urteil Berufung zum Landgericht einlegen, sofern der Beschwerdegegenstand 600 Euro
übersteigt oder das Amtsgericht die Berufung zugelassen hat. Um in dieser Phase aus dem
Urteil bereits vollstrecken zu können, sollte der Kläger beantragen, das Urteil für vorläufig
vollstreckbar zu erklären. Regelmäßig wird das Gericht eine vorläufige Vollstreckung nur
gegen Leistung von Sicherheit gestatten.
Zudem kann der Kläger bereits in der Klageschrift beantragen, im Falle eines schriftlichen
Vorverfahrens ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten zu erlassen, wenn der Beklagte
nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist die Verteidigung anzeigt.
7. Sachverhalt
Nach den Klageanträgen muss der Kläger den Sachverhalt schildern. Er muss alle Fakten
vortragen, aus denen sich seiner Auffassung nach der Klageanspruch ergibt. Der Kläger sollte
den Sachverhalt möglichst wertfrei, vollständig und verständlich schildern. Ziel sollte es sein,
dass der Amtsrichter oder die Amtsrichterin den Ablauf nachvollziehen können. Der Kläger
sollte sich vor Augen halten, dass der Richter oder die Richterin den Fall zunächst einmal
allein anhand der Akte beurteilen müssen. Bei einem Anspruch auf Vergütung aus Vertrag
gehört zum Sachverhalt regelmäßig die Schilderung des Vertragsabschlusses („Auftrag“), die
vollständige und ordnungsgemäße Leistungserbringung und die Rechnungsstellung sowie
etwaige weitere Korrespondenz. Wenn der Kläger Verzugszinsen geltend macht, muss er
deutlich machen, weshalb und seit wann sich der Beklagte in Verzug befindet.
5
8. Beweisangebote
Mit der Darstellung des Sachverhaltes sollte der Kläger Beweisangebote unterbreiten. ES
empfiehlt sich, nach der jeweiligen Tatsache in einem eigenen Absatz die zugehörigen
Beweismittel aufzuführen. Im Zivilprozess kommen als Beweismittel neben dem
Augenschein – also der unmittelbaren Wahrnehmung durch den Richter oder die Richterin
etwa in einem Ortstermin – Zeugen, Sachverständige, Urkunden und Parteivernehmung in
Betracht.
Wenn Urkunden vorhanden sind, sollten diese der Klageschrift und der Abschrift beigelegt
und ihre Anzahl angegeben werden. Sollte das Gericht die Hinzuziehung eines
Sachverständigen für erforderlich erachten, bestimmt es diesen selbst. Es braucht daher als
Beweismittel nicht ein konkreter Sachverständiger benannt zu werden. Vielmehr genügt es,
für eine bestimmte Tatsache schlicht „Beweis: Sachverständigengutachten“ anzubieten. Eine
Parteivernehmung kann der Kläger nur für die Gegenseite, also den Beklagten, beantragen.
Das Gericht kann später selbst entscheiden, ob es den Kläger selbst als Partei vernehmen will
oder nicht.
6
9. Rechtliche Ausführungen
Es ist nicht zwingend erforderlich, die Rechtslage darzulegen. Vielmehr ist es grundsätzlich
Sache des Gerichts, aus dem geschilderten Sachverhalt die rechtlichen Schlussfolgerungen zu
ziehen. Der Kläger ist aber nicht gehindert, das Gericht auf bestimmte rechtliche Aspekte
hinzuweisen. Jedenfalls als Selbstkontrolle sollte sich der Kläger überlegen, aus welchen
Paragraphen eines Vertrages oder eines Gesetzes sich der geltend gemachte Anspruch
ergibt. Diese kann er etwa unter der Überschrift „Rechtliche Würdigung“ in die Klageschrift
aufnehmen.
10. Gerichtskostenvorschuss
Mit der Klage ist ein Gerichtskostenvorschuss in der im Gerichtskostengesetz geregelten
Höhe einzuzahlen. Andernfalls stellt das Gericht die Klage dem Beklagten nicht zu. Die
Klagezustellung ist maßgeblich für die Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses und die
„Rechtshängigkeit“ der Klage. Es ist zwar nicht zwingend, aber – schon zur eigenen Kontrolle
– durchaus sinnvoll, in der Klageschrift auf die erfolgte oder parallel mit der Einreichung der
Klageschrift erfolgende Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses hinzuweisen.
11. Unterschrift
Der Kläger selbst oder sein Bevollmächtigter muss die Klageschrift in leserlicher Form
unterschreiben. Eine bloße „Abzeichnung“ in Form einer Paraphe oder der Initialen genügt
nicht. Vielmehr muss eine Namensunterschrift erkennbar sein und deutlich werden, dass der
Unterzeichner die inhaltliche Verantwortung für die Klageschrift übernimmt.
Checkliste – Klageschrift zum Amtsgericht in Stichworten
 Schriftform
 Zuständiges Gericht
 Bezeichnung als Klage
 Parteien („Rubrum“)
 Klagegegenstand und Streitwert
 Anträge
 Sachverhalt
 Beweisangebote
 Rechtliche Ausführungen
 Gerichtskostenvorschuss
 Unterschrift
7
Share this:
 Press This
 Twitter1
 Facebook
 Google
 LinkedIn
 Pinterest
 Tumblr
Dieser Beitrag wurde unter Artikel abgelegt und
mit Amtsgericht, Anträge, Beweisangebote, Bezeichnung als
Klage, Gerichtskostenvorschuss, Klage per Brief, Klagegegenstand und
Streitwert, Klageschrift, Klageschrift zum Amtsgericht, Marius Breucker, Parteien, Rechtliche
Ausführungen, Rechtsanwalt, Rechtsanwalt Breucker,Rechtsanwalt Marius
Breucker, Rubrum, Sachverhalt, Schriftform, Unterschrift, Zivilprozessordnung,Zuständiges
Gericht verschlagwortet.
Ähnliche Beiträge
Schritt für Schritt - Anwalt Marius Breucker über den Weg durch den ZivilprozessIn "Artikel"
"Bloß kein fauler Sieg in erster Instanz!" - Anwalt Marius Breucker über die Berufung im
ZivilprozessIn "Artikel"
Die weichen Faktoren des ZivilprozessesIn "Artikel"

Contenu connexe

En vedette

Para seguir pensando y haciendo
Para seguir pensando y haciendoPara seguir pensando y haciendo
Para seguir pensando y haciendodorasmaniotto2065
 
Parte practica
Parte practicaParte practica
Parte practicaleli1234
 
Dual Studieren in Deutschland
Dual Studieren in DeutschlandDual Studieren in Deutschland
Dual Studieren in DeutschlandRainer Gerke
 
Workshop Finanzbuchhaltung in SAP® Business ByDesign
Workshop Finanzbuchhaltung in SAP® Business ByDesignWorkshop Finanzbuchhaltung in SAP® Business ByDesign
Workshop Finanzbuchhaltung in SAP® Business ByDesignanthesis GmbH
 
Motivacion y crecimiento personal
Motivacion y crecimiento personalMotivacion y crecimiento personal
Motivacion y crecimiento personallandujar
 
Markenkommunikation auf Twitter
Markenkommunikation auf TwitterMarkenkommunikation auf Twitter
Markenkommunikation auf TwitterWerbeboten Media
 
Finanzmanagement in SAP Business ByDesign
Finanzmanagement in SAP Business ByDesignFinanzmanagement in SAP Business ByDesign
Finanzmanagement in SAP Business ByDesignanthesis GmbH
 
Grandes Inventos
Grandes InventosGrandes Inventos
Grandes Inventosjosemorales
 
Power Point PräSentation My Egis Community
Power Point PräSentation   My Egis CommunityPower Point PräSentation   My Egis Community
Power Point PräSentation My Egis Communitysynaxonag
 
CONSULT 2010 | Dorsten: Foerderung - Finanzierung fuer Existenzgruendung | F...
CONSULT 2010 | Dorsten: Foerderung - Finanzierung fuer Existenzgruendung |  F...CONSULT 2010 | Dorsten: Foerderung - Finanzierung fuer Existenzgruendung |  F...
CONSULT 2010 | Dorsten: Foerderung - Finanzierung fuer Existenzgruendung | F...Markus Tonn
 
Kinderwege App für Gemeinden, Schulen und Veranstalter - Wege gemeinsam organ...
Kinderwege App für Gemeinden, Schulen und Veranstalter - Wege gemeinsam organ...Kinderwege App für Gemeinden, Schulen und Veranstalter - Wege gemeinsam organ...
Kinderwege App für Gemeinden, Schulen und Veranstalter - Wege gemeinsam organ...wunderway
 
CONSULT 2010 | Horn Bad Meinberg: Foerderung - Finanzierung fuer Existenzgrue...
CONSULT 2010 | Horn Bad Meinberg: Foerderung - Finanzierung fuer Existenzgrue...CONSULT 2010 | Horn Bad Meinberg: Foerderung - Finanzierung fuer Existenzgrue...
CONSULT 2010 | Horn Bad Meinberg: Foerderung - Finanzierung fuer Existenzgrue...Markus Tonn
 

En vedette (20)

Unglaublich
UnglaublichUnglaublich
Unglaublich
 
Los 5 lugares mas hermosos del muno
Los 5 lugares mas hermosos del munoLos 5 lugares mas hermosos del muno
Los 5 lugares mas hermosos del muno
 
Objetos
ObjetosObjetos
Objetos
 
96101502
9610150296101502
96101502
 
Para seguir pensando y haciendo
Para seguir pensando y haciendoPara seguir pensando y haciendo
Para seguir pensando y haciendo
 
Parte practica
Parte practicaParte practica
Parte practica
 
BerlinStartupInsights G-Forum 2013
BerlinStartupInsights G-Forum 2013BerlinStartupInsights G-Forum 2013
BerlinStartupInsights G-Forum 2013
 
Dual Studieren in Deutschland
Dual Studieren in DeutschlandDual Studieren in Deutschland
Dual Studieren in Deutschland
 
Workshop Finanzbuchhaltung in SAP® Business ByDesign
Workshop Finanzbuchhaltung in SAP® Business ByDesignWorkshop Finanzbuchhaltung in SAP® Business ByDesign
Workshop Finanzbuchhaltung in SAP® Business ByDesign
 
F.A.Z. - EditorsLab project
F.A.Z. - EditorsLab projectF.A.Z. - EditorsLab project
F.A.Z. - EditorsLab project
 
FREELANCER
FREELANCERFREELANCER
FREELANCER
 
Elementos visuales1 castañonset
Elementos visuales1 castañonsetElementos visuales1 castañonset
Elementos visuales1 castañonset
 
Motivacion y crecimiento personal
Motivacion y crecimiento personalMotivacion y crecimiento personal
Motivacion y crecimiento personal
 
Markenkommunikation auf Twitter
Markenkommunikation auf TwitterMarkenkommunikation auf Twitter
Markenkommunikation auf Twitter
 
Finanzmanagement in SAP Business ByDesign
Finanzmanagement in SAP Business ByDesignFinanzmanagement in SAP Business ByDesign
Finanzmanagement in SAP Business ByDesign
 
Grandes Inventos
Grandes InventosGrandes Inventos
Grandes Inventos
 
Power Point PräSentation My Egis Community
Power Point PräSentation   My Egis CommunityPower Point PräSentation   My Egis Community
Power Point PräSentation My Egis Community
 
CONSULT 2010 | Dorsten: Foerderung - Finanzierung fuer Existenzgruendung | F...
CONSULT 2010 | Dorsten: Foerderung - Finanzierung fuer Existenzgruendung |  F...CONSULT 2010 | Dorsten: Foerderung - Finanzierung fuer Existenzgruendung |  F...
CONSULT 2010 | Dorsten: Foerderung - Finanzierung fuer Existenzgruendung | F...
 
Kinderwege App für Gemeinden, Schulen und Veranstalter - Wege gemeinsam organ...
Kinderwege App für Gemeinden, Schulen und Veranstalter - Wege gemeinsam organ...Kinderwege App für Gemeinden, Schulen und Veranstalter - Wege gemeinsam organ...
Kinderwege App für Gemeinden, Schulen und Veranstalter - Wege gemeinsam organ...
 
CONSULT 2010 | Horn Bad Meinberg: Foerderung - Finanzierung fuer Existenzgrue...
CONSULT 2010 | Horn Bad Meinberg: Foerderung - Finanzierung fuer Existenzgrue...CONSULT 2010 | Horn Bad Meinberg: Foerderung - Finanzierung fuer Existenzgrue...
CONSULT 2010 | Horn Bad Meinberg: Foerderung - Finanzierung fuer Existenzgrue...
 

Similaire à Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen

Landgericht Berlin: Interessen und Schutz der kreativen Urheber
Landgericht Berlin: Interessen und Schutz der kreativen UrheberLandgericht Berlin: Interessen und Schutz der kreativen Urheber
Landgericht Berlin: Interessen und Schutz der kreativen Urheberolik88
 
Wirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen Mahnverfahren
Wirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen MahnverfahrenWirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen Mahnverfahren
Wirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen MahnverfahrenMarius Breucker
 
Die Streitverkündung im Zivilprozess
Die Streitverkündung im ZivilprozessDie Streitverkündung im Zivilprozess
Die Streitverkündung im ZivilprozessMarius Breucker
 
Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß, Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzun...
Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß, Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzun...Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß, Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzun...
Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß, Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzun...Marcus Beckmann
 
Fake Care Court Order (original German version)
Fake Care Court Order (original German version)Fake Care Court Order (original German version)
Fake Care Court Order (original German version)AndreasPfefferle2
 
Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile in der Ukraine
Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile in der UkraineAnerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile in der Ukraine
Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile in der UkraineChristine Khariv
 
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 21/2016
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 21/2016Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 21/2016
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 21/2016SpruchZ
 
Grauer kapitalmarkt kapitalanlagebetrug
Grauer kapitalmarkt kapitalanlagebetrug Grauer kapitalmarkt kapitalanlagebetrug
Grauer kapitalmarkt kapitalanlagebetrug lssrecht
 
Vorlagebeschluss des AG Sonthofen
Vorlagebeschluss des AG SonthofenVorlagebeschluss des AG Sonthofen
Vorlagebeschluss des AG SonthofenMartin Arendts
 
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 6/2013
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 6/2013Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 6/2013
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 6/2013SpruchZ
 
Wettbewerbsverstöße richtig Abmahnen - IHK-Vortrag
Wettbewerbsverstöße richtig Abmahnen - IHK-VortragWettbewerbsverstöße richtig Abmahnen - IHK-Vortrag
Wettbewerbsverstöße richtig Abmahnen - IHK-VortragMarcus Beckmann
 
0711 decision by district court hamburg
0711 decision by district court hamburg0711 decision by district court hamburg
0711 decision by district court hamburgkrsmith80
 
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 1/2015
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 1/2015Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 1/2015
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 1/2015SpruchZ
 
Exposé ver. kronenstraße 51
Exposé ver. kronenstraße 51Exposé ver. kronenstraße 51
Exposé ver. kronenstraße 51Marius Enea
 
Exposé ver. kronenstraße 51
Exposé ver. kronenstraße 51Exposé ver. kronenstraße 51
Exposé ver. kronenstraße 51Marius Enea
 
AGB 06.22 Dr. Schaible.pdf
AGB 06.22 Dr. Schaible.pdfAGB 06.22 Dr. Schaible.pdf
AGB 06.22 Dr. Schaible.pdfDrMariusEbert
 
Fehlende Individualisierung von Güteanträgen - Anleger werden Opfer der von i...
Fehlende Individualisierung von Güteanträgen - Anleger werden Opfer der von i...Fehlende Individualisierung von Güteanträgen - Anleger werden Opfer der von i...
Fehlende Individualisierung von Güteanträgen - Anleger werden Opfer der von i...Mathias Nittel
 

Similaire à Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen (20)

Landgericht Berlin: Interessen und Schutz der kreativen Urheber
Landgericht Berlin: Interessen und Schutz der kreativen UrheberLandgericht Berlin: Interessen und Schutz der kreativen Urheber
Landgericht Berlin: Interessen und Schutz der kreativen Urheber
 
Wirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen Mahnverfahren
Wirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen MahnverfahrenWirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen Mahnverfahren
Wirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen Mahnverfahren
 
Die Streitverkündung im Zivilprozess
Die Streitverkündung im ZivilprozessDie Streitverkündung im Zivilprozess
Die Streitverkündung im Zivilprozess
 
FAQ zum E-Marketing
FAQ zum E-Marketing FAQ zum E-Marketing
FAQ zum E-Marketing
 
Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß, Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzun...
Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß, Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzun...Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß, Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzun...
Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß, Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzun...
 
Fake Care Court Order (original German version)
Fake Care Court Order (original German version)Fake Care Court Order (original German version)
Fake Care Court Order (original German version)
 
Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile in der Ukraine
Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile in der UkraineAnerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile in der Ukraine
Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile in der Ukraine
 
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 21/2016
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 21/2016Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 21/2016
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 21/2016
 
So verhalten Sie sich bei Abmahnungen
So verhalten Sie sich bei Abmahnungen So verhalten Sie sich bei Abmahnungen
So verhalten Sie sich bei Abmahnungen
 
Grauer kapitalmarkt kapitalanlagebetrug
Grauer kapitalmarkt kapitalanlagebetrug Grauer kapitalmarkt kapitalanlagebetrug
Grauer kapitalmarkt kapitalanlagebetrug
 
Vorlagebeschluss des AG Sonthofen
Vorlagebeschluss des AG SonthofenVorlagebeschluss des AG Sonthofen
Vorlagebeschluss des AG Sonthofen
 
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 6/2013
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 6/2013Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 6/2013
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 6/2013
 
Wettbewerbsverstöße richtig Abmahnen - IHK-Vortrag
Wettbewerbsverstöße richtig Abmahnen - IHK-VortragWettbewerbsverstöße richtig Abmahnen - IHK-Vortrag
Wettbewerbsverstöße richtig Abmahnen - IHK-Vortrag
 
0711 decision by district court hamburg
0711 decision by district court hamburg0711 decision by district court hamburg
0711 decision by district court hamburg
 
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 1/2015
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 1/2015Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 1/2015
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 1/2015
 
Exposé ver. kronenstraße 51
Exposé ver. kronenstraße 51Exposé ver. kronenstraße 51
Exposé ver. kronenstraße 51
 
Exposé ver. kronenstraße 51
Exposé ver. kronenstraße 51Exposé ver. kronenstraße 51
Exposé ver. kronenstraße 51
 
FOM Steuerrecht: Steuerliches Vollstreckungsverfahren
FOM Steuerrecht: Steuerliches VollstreckungsverfahrenFOM Steuerrecht: Steuerliches Vollstreckungsverfahren
FOM Steuerrecht: Steuerliches Vollstreckungsverfahren
 
AGB 06.22 Dr. Schaible.pdf
AGB 06.22 Dr. Schaible.pdfAGB 06.22 Dr. Schaible.pdf
AGB 06.22 Dr. Schaible.pdf
 
Fehlende Individualisierung von Güteanträgen - Anleger werden Opfer der von i...
Fehlende Individualisierung von Güteanträgen - Anleger werden Opfer der von i...Fehlende Individualisierung von Güteanträgen - Anleger werden Opfer der von i...
Fehlende Individualisierung von Güteanträgen - Anleger werden Opfer der von i...
 

Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen

  • 1. 1 Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen Jedermann kann einen „normalen“ zivilrechtlichen Anspruch vor dem Amtsgericht grundsätzlich selbst einklagen. Er braucht hierfür weder einen Rechtsanwalt noch einen sonstigen Rechtsbeistand. Zulässig ist es aber, sich von einem anderen – etwa einer geschäftserfahrenen Vertrauensperson – vertreten zu lassen. Sollte ein Bevollmächtigter die Klage erheben, muss er mit der Klageschrift eine Original-Vollmacht bei Gericht einreichen. Die folgende Checkliste nennt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr – wesentliche Punkte einer Klageschrift zum Amtsgericht. 1. Schriftform Der Kläger muss die Klage per Brief oder per Telefax an das zuständige Gericht übersenden. Eine Einreichung in elektronischer Form, etwa per Email, genügt nach § 130a Zivilprozessordnung (ZPO) nur, sofern das elektronische Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist. Der Kläger sollte das Datum auf der Klageschrift angeben und je Beklagtem mindestens eine Abschrift (Kopie) einreichen. 2. Zuständiges Gericht Sachlich zuständig sind die Amtsgerichte – von Sonderverfahren abgesehen – für Streitwerte bis einschließlich 5.000,- EUR. Bei einer Zahlungsklage kommt es also auf den Forderungsbetrag an. Begehrt der Kläger etwa die Herausgabe eines Gegenstandes, ist dessen objektiver Wert maßgeblich. In der Klageschrift genügt die Angabe eines realistisch geschätzten Wertes.
  • 2. 2 Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Gericht, in welchem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Bei Klagen gegen ein Unternehmen kommt es auf den Sitz des Unternehmens an. Es bestehen darüber hinaus besondere Zuständigkeiten, die sich im Einzelnen aus §§ 12 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) ergeben. Bei einer Forderung aus Vertrag kann etwa an dem Ort geklagt werden, an dem die begehrte vertragliche Verpflichtung zu erfüllen war. Bei einer Forderung aus unerlaubter Handlung – etwa wegen Beschädigung einer Sache – kann an dem Ort geklagt werden, an dem der Schädiger gehandelt hat oder das Rechtsgut verletzt wurde. Das zuständige Gericht sollte mit vollständiger Bezeichnung und der Adresse bezeichnet werden, zum Beispiel Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart. „LSG-BW+AG-Stgt“ von Stefan Frerichs Stefan 11:32, 26. Feb. 2008 (CET) – selbst fotografiert. Lizenziert unter CC-by-sa 2.0/de über Wikipedia. 3. Bezeichnung als Klage Aus dem Schriftsatz muss deutlich werden, dass der Kläger eine Klage erhebt. Regelmäßig geschieht dies, indem bereits in der Überschrift das Wort „Klage“ verwendet wird. Es genügt aber auch, wenn sich aus dem weiteren Inhalt des Schreibens eindeutig ergibt, dass eine Klage erhoben werden soll.
  • 3. 3 4. Parteien („Rubrum“) Der Kläger muss die Parteien des Rechtsstreits, also den Kläger und den Beklagten, mit vollständigem Vor- und Nachnamen und einer ladungsfähigen Anschrift bezeichnen. Bei Klagen gegen ein Unternehmen sind die offizielle Rechtsform – zum Beispiel GmbH oder AG – und ein Vertreter anzugeben. Wenn der Name des Vertreters nicht bekannt ist, genügt auch die Angabe „vertreten durch den Geschäftsführer“ oder „vertreten durch den Vorstand“. Es empfiehlt sich, hinter die jeweiligen Namen die Begriffe „Kläger“ und „Beklagter“ zu setzen, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. Für beide Parteien muss eine postalische Anschrift – Straße mit Hausnummer, Postleitzahl und Ort – angegeben werden. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht, weil dies keine förmliche Zustellung ermöglicht. 5. Klagegegenstand und Streitwert Nach der Bezeichnung der Parteien („Rubrum“) empfiehlt sich eine stichwortartige Bezeichnung des Gegenstandes der Klage. An dieser Stelle genügt die Angabe eines Schlagwortes, etwa „wegen Forderung“ oder „wegen Herausgabe“. Anschließend sollte der Kläger den Streitwert beziffern. Nur auf diese Weise kann das Amtsgericht nachvollziehen, ob es sachlich zuständig ist und wie hoch der Gerichtskostenvorschuss ausfallen muss. Eine endgültige Festsetzung des Streitwertes erfolgt am Ende des Verfahrens durch das Gericht.
  • 4. 4 6. Anträge Die Klage muss einen eindeutigen Antrag enthalten. Der Kläger muss sagen, wozu der Beklagte verurteilt werden soll. Üblich ist die Formulierung, dass gegen den Beklagten Klage erhoben wird und die folgenden Anträge gestellt werden. Der Hauptantrag kann etwa wie folgt lauten: „Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.000,- EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.“ Ist die Klage auf Herausgabe eines Gegenstandes gerichtet, kann der Kläger beantragen: „Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gegenstand XY herauszugeben.“ Wichtig ist, dass der Gegenstand so genau bezeichnet wird, dass er eindeutig identifizierbar ist. Will der Kläger neben der Zahlung eines Betrages auch Zinsen, muss er dies im Antrag zum Ausdruck bringen. Wenn sich der Beklagte mit der Zahlung einer Forderung in Verzug befindet, kann der Kläger Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern und neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern geltend machen. Über die Kosten des Rechtsstreits entscheidet das Gericht von Amts wegen, so dass ein eigenständiger Antrag nicht erforderlich ist. Unschädlich – und in der Praxis üblich – ist es aber, den Antrag zu stellen, dem Beklagten die Kosten des aufzuerlegen. Sollte das Amtsgericht zugunsten des Klägers entscheiden, so kann der Beklagte gegen das Urteil Berufung zum Landgericht einlegen, sofern der Beschwerdegegenstand 600 Euro übersteigt oder das Amtsgericht die Berufung zugelassen hat. Um in dieser Phase aus dem Urteil bereits vollstrecken zu können, sollte der Kläger beantragen, das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Regelmäßig wird das Gericht eine vorläufige Vollstreckung nur gegen Leistung von Sicherheit gestatten. Zudem kann der Kläger bereits in der Klageschrift beantragen, im Falle eines schriftlichen Vorverfahrens ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten zu erlassen, wenn der Beklagte nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist die Verteidigung anzeigt. 7. Sachverhalt Nach den Klageanträgen muss der Kläger den Sachverhalt schildern. Er muss alle Fakten vortragen, aus denen sich seiner Auffassung nach der Klageanspruch ergibt. Der Kläger sollte den Sachverhalt möglichst wertfrei, vollständig und verständlich schildern. Ziel sollte es sein, dass der Amtsrichter oder die Amtsrichterin den Ablauf nachvollziehen können. Der Kläger sollte sich vor Augen halten, dass der Richter oder die Richterin den Fall zunächst einmal allein anhand der Akte beurteilen müssen. Bei einem Anspruch auf Vergütung aus Vertrag gehört zum Sachverhalt regelmäßig die Schilderung des Vertragsabschlusses („Auftrag“), die vollständige und ordnungsgemäße Leistungserbringung und die Rechnungsstellung sowie etwaige weitere Korrespondenz. Wenn der Kläger Verzugszinsen geltend macht, muss er deutlich machen, weshalb und seit wann sich der Beklagte in Verzug befindet.
  • 5. 5 8. Beweisangebote Mit der Darstellung des Sachverhaltes sollte der Kläger Beweisangebote unterbreiten. ES empfiehlt sich, nach der jeweiligen Tatsache in einem eigenen Absatz die zugehörigen Beweismittel aufzuführen. Im Zivilprozess kommen als Beweismittel neben dem Augenschein – also der unmittelbaren Wahrnehmung durch den Richter oder die Richterin etwa in einem Ortstermin – Zeugen, Sachverständige, Urkunden und Parteivernehmung in Betracht. Wenn Urkunden vorhanden sind, sollten diese der Klageschrift und der Abschrift beigelegt und ihre Anzahl angegeben werden. Sollte das Gericht die Hinzuziehung eines Sachverständigen für erforderlich erachten, bestimmt es diesen selbst. Es braucht daher als Beweismittel nicht ein konkreter Sachverständiger benannt zu werden. Vielmehr genügt es, für eine bestimmte Tatsache schlicht „Beweis: Sachverständigengutachten“ anzubieten. Eine Parteivernehmung kann der Kläger nur für die Gegenseite, also den Beklagten, beantragen. Das Gericht kann später selbst entscheiden, ob es den Kläger selbst als Partei vernehmen will oder nicht.
  • 6. 6 9. Rechtliche Ausführungen Es ist nicht zwingend erforderlich, die Rechtslage darzulegen. Vielmehr ist es grundsätzlich Sache des Gerichts, aus dem geschilderten Sachverhalt die rechtlichen Schlussfolgerungen zu ziehen. Der Kläger ist aber nicht gehindert, das Gericht auf bestimmte rechtliche Aspekte hinzuweisen. Jedenfalls als Selbstkontrolle sollte sich der Kläger überlegen, aus welchen Paragraphen eines Vertrages oder eines Gesetzes sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Diese kann er etwa unter der Überschrift „Rechtliche Würdigung“ in die Klageschrift aufnehmen. 10. Gerichtskostenvorschuss Mit der Klage ist ein Gerichtskostenvorschuss in der im Gerichtskostengesetz geregelten Höhe einzuzahlen. Andernfalls stellt das Gericht die Klage dem Beklagten nicht zu. Die Klagezustellung ist maßgeblich für die Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses und die „Rechtshängigkeit“ der Klage. Es ist zwar nicht zwingend, aber – schon zur eigenen Kontrolle – durchaus sinnvoll, in der Klageschrift auf die erfolgte oder parallel mit der Einreichung der Klageschrift erfolgende Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses hinzuweisen. 11. Unterschrift Der Kläger selbst oder sein Bevollmächtigter muss die Klageschrift in leserlicher Form unterschreiben. Eine bloße „Abzeichnung“ in Form einer Paraphe oder der Initialen genügt nicht. Vielmehr muss eine Namensunterschrift erkennbar sein und deutlich werden, dass der Unterzeichner die inhaltliche Verantwortung für die Klageschrift übernimmt. Checkliste – Klageschrift zum Amtsgericht in Stichworten  Schriftform  Zuständiges Gericht  Bezeichnung als Klage  Parteien („Rubrum“)  Klagegegenstand und Streitwert  Anträge  Sachverhalt  Beweisangebote  Rechtliche Ausführungen  Gerichtskostenvorschuss  Unterschrift
  • 7. 7 Share this:  Press This  Twitter1  Facebook  Google  LinkedIn  Pinterest  Tumblr Dieser Beitrag wurde unter Artikel abgelegt und mit Amtsgericht, Anträge, Beweisangebote, Bezeichnung als Klage, Gerichtskostenvorschuss, Klage per Brief, Klagegegenstand und Streitwert, Klageschrift, Klageschrift zum Amtsgericht, Marius Breucker, Parteien, Rechtliche Ausführungen, Rechtsanwalt, Rechtsanwalt Breucker,Rechtsanwalt Marius Breucker, Rubrum, Sachverhalt, Schriftform, Unterschrift, Zivilprozessordnung,Zuständiges Gericht verschlagwortet. Ähnliche Beiträge Schritt für Schritt - Anwalt Marius Breucker über den Weg durch den ZivilprozessIn "Artikel" "Bloß kein fauler Sieg in erster Instanz!" - Anwalt Marius Breucker über die Berufung im ZivilprozessIn "Artikel" Die weichen Faktoren des ZivilprozessesIn "Artikel"