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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Onlineshops und Abmahnungen
Die 10 wichtigsten Tipps für
Onlinehändler, um Abmahnungen
zu vermeiden
5. Online-Marketing-Meeting
IHK Wiesbaden 22.09.2015
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Unsere Rechtsanwälte
2
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für
Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Fachanwältin für gewerblichen
Rechtsschutz
Dr. Kerstin Heiß
Fachanwältin für
Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Florian Decker
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Matthias Rosa
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht (IT-Recht)
. Joachim Decker
Rechtsanwalt
Richter a. D
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Unsere Kompetenzen
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Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum
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Das steht in ….
6
Jede geschäftliche Webseite benötigt ein Impressum!
/ §§ 5, 6 Telemediengesetz (TMG), gilt für alle
„geschäftsmäßigen“ Teledienste.
/ und: Ergänzung durch §§ 2, 3 Dienstleistungs-
Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
©LaCatrina–Fotolia.com
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Inhalt des Impressums: § 5 TMG
7
Jede geschäftliche Webseite benötigt ein Impressum!
1. Name, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigter
2. E-Mailadresse
3. ggf. zuständige Aufsichtsbehörde,
4. Registereintragungen (Handels-, Vereins-,Partnerschafts-,
Genossenschaftsregister)
5. bei bestimmten Berufen Kammer, Berufsbezeichnung und Staat, in
dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, berufsrechtliche
Regelungen und Info, wie diese zugänglich sind,
6. Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des
Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer
nach § 139c der Abgabenordnung
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Inhalt des Impressums
8
Jede geschäftliche Webseite benötigt ein Impressum!
/ § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) bei
journalistisch-redaktionellen Inhalten:
Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer
− seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
− nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur
Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
− voll geschäftsfähig ist und
− unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.
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Beispiel eines Impressums einer GmbH
9
Jede geschäftliche Webseite benötigt ein Impressum!
Impressum
DemoShop GmbH
Demostraße 1
12345 Demostadt
Telefon: +49 (0)123 12345
Telefax: +49 (0)123 67890
E-Mail: online-shop @ domain.de
Geschäftsführer: Max Muster
Amtsgericht Demostadt, HRB 12345
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789
Verantwortlich nach § 55 RStV: Lieschen Müller
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Brauchen Sie einen Disclaimer?
10
Jede geschäftliche Webseite benötigt ein Impressum!
„Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird die
Haftung für die Inhalte der externen Seiten
ausgeschlossen. Für den Inhalt dieser externen
Seiten sind ausschließlich deren Betreiber
verantwortlich. Sollten Sie bei einer verknüpften …“
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Brauchen Sie einen Disclaimer?
11
Jede geschäftliche Webseite benötigt ein Impressum!
Antwort: NEIN!
/ Disclaimer sind völlig wirkungslos!
/ Sie können die gesetzlich geregelte Haftung aus
§§ 77 ff. TMG nicht „regeln“!
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Und aktuell: Disclaimer kann wettbewerbswidrig sein
12
Jede geschäftliche Webseite benötigt ein Impressum!
„Inhalt des Online-Angebotes:
Der Autor übernimmt keinerlei
Gewähr für die Aktualität,
Korrektheit, Vollständigkeit oder
Qualität der bereitgestellten
Informationen …“
= Unzulässige AGB-Klausel,
wenn farblich abweichendes
Produkt geliefert wird: Händler
kann sich nicht auf die falsche
Produktbeschreibung berufen!
LG Arnsberg, Urteil vom
3.9.2015, Az. I-8 O 63/15
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Nr. 2
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Shops
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14
Neue gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung 13.06.2014
http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1.html
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15
Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung
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Problem: Ingangsetzen der Widerrufsfrist
„…Die Widerrufsfrist beträgt
vierzehn Tage ab dem Tag … [1]“
„… [1] 1. Fügen Sie einen
der folgenden in Anführungs-
zeichen gesetzten Textbausteine
ein:… „
16
Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung
rcx@Fotolia.com
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Ingangsetzen der Widerrufsfrist
Ziffer 1 b: eine Bestellung wird einheitlich geliefert
Beispiel: Der Kunde bestellt 1 Pulli, 1 Hose, 1 Kleid. Alle Artikel werden in einem
Paket geliefert.
Ziffer 1 c: eine Bestellung über mehrere Artikel, Teillieferung
Beispiel: Der Kunde bestellt 1 Pulli, 1 Hose, 1 Kleid. An einem Tag werden der Pulli
und die Hose, an einem anderen Tag das Kleid geliefert.
Ziffer 1 d: Bestellung eines Artikels, Teillieferung
Beispiel: Der Kunde bestellt eine Schrankwand. Es fehlt ein Regalboden, der
nachgeliefert wird.
17
Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung
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„ODER“ zulässig mit mehrere Alternativen??
Nein!
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.05.2015
(Az.: 2-06 O 203/15)
18
Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung
Fineas-Fotolia
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Nicht vergessen: Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des
Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
- Hiermit widerrufe(in) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*),/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
19
Gesetzliches Muster für die Widerrufserklärung
http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_2.html
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E-Book „Widerrufsrecht“
Was Onlinehändler zur
Gesetzesänderung wissen
müssen
Februar 2014, 27 Seiten,
pdf-Datei, 4,4 MB
http://www.res-media.net/ebooks
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Nr. 3
Fehlerhafte Artikelbeschreibungen
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… gehören zu den Pflichten im Fernabsatz
22
Artikelbeschreibungen
Im Fernabsatz ist über die wesentlichen Eigenschaften
der Ware oder Dienstleistung zu informieren (vgl. Pflichten
beim Fernabsatz nach Art. 246 a § 1 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB)
- Farben
- Größen
- Waschbarkeit
- Material
- […]
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Bei manchen Artikeln gibt es inhaltliche Vorgaben durch
EU-Recht:
23
Artikelbeschreibungen
Inhaltliche Vorgaben für die Artikelbeschreibungen aufgrund
von Gesetzen, EU-Richtlinien, EU-Verordnungen usw.:
- Textilien
- Elektrogeräte/weiße Ware/Lampen
- Spielzeug
- Lebensmittel
- Schuhe
- […]
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Booklet „Artikelbeschreibungen“
Diese EU-
Kennzeichnungsvorschriften
müssen Onlinehändler
beachten
Juni 2015, Format 12 x 12 cm, 24 Seiten,
pdf-Datei, 1,5 MB
http://www.res-media.net/booklets
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Booklet „FAQ Energiekennzeichnung “
Die neuen Energiekenn-
zeichnungsvorschriften für
Onlinehändler ab dem
01.01.2015
Januar 2015, Format 12 x 12 cm, 18 Seiten,
pdf-Datei, 1,3 MB
http://www.res-media.net/booklets
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Nr. 4
Fehlerhafte Preisauszeichnung
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Es gelten die Informationspflichten beim Fernabsatz und die
Preisangabenverordnung:
27
Preisauszeichnung im B2C-Shop
1. Angabe des Gesamtpreises
2. Mehrwertsteuer-Hinweis
3. Versandkostenhinweis + ggf. Angabe der Höhe
4. Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis
5. Auslandsversandkosten?
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28
Preisauszeichnung im B2C-Shop
Wein XY 2005
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Rebsorte: xy
Alkoholgehalt: 15,00 Vol. %
0,75 L
9,90 EUR
inkl. gesetzl. MwSt. zzgl. Versandkosten
(13,20 EUR/L)
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Ein Sternchenverweis ist ….
29
Preisauszeichnung im B2C-Shop
… zulässig auf Übersichtsseiten, wenn die Ware von dort
NICHT direkt in den Warenkorb gelegt werden kann.
… immer unzulässig auf Detailseiten!
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Nr. 5
Unzulässige AGB-Klauseln
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Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) :
31
Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Das Transportrisiko trägt der Käufer.“
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Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) :
32
Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf
Transportschäden zu überprüfen und diese der
Transportperson zu melden. Andernfalls kann er
keine Ansprüche geltend machen.“
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Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) :
33
Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Wenn ein Artikel nicht vorrätig ist, können
wir nach unserer Wahl einen ähnlichen
Artikel als gleichwertigen Ersatz liefern.“
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Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) :
34
Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Gerichtsstand ist Frankfurt.“
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Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) :
35
Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Unfreie Pakete werden nicht angenommen.“
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Nr. 6
Keine/ fehlerhafte Datenschutzinformation
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Es ist noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob
„Datenschutz“ abgemahnt werden kann.
37
Datenschutz im Onlineshop
Dafür: OLG Hamburg, Urteil
vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12
(Datenerhebung ohne
ausreichende
Datenschutzerklärung)
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
1. Grundsatz: Jede Webseite benötigt eine Seite „Datenschutz“.
38
Datenschutz im Onlineshop
Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des
Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und
Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein
verständlicher Form zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung
muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein…“
§ 12 Abs. 1 Telemediengesetz
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Seite „Datenschutz“.
39
Datenschutz im Onlineshop
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2. Grundsatz: Die Kundendaten dürfen per Gesetz gespeichert,
verarbeitet und genutzt werden, WENN der Zweck z. B. die
Abwicklung der Bestellung oder Anfrage ist, § 14 TMG
40
Datenschutz im Onlineshop
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Wann benötigen Sie das Einverständnis des Nutzers zum
Speichern seiner Daten?
41
Datenschutz im Onlineshop
Ohne gesetzliche Erlaubnis ist immer das Einverständnis des
Nutzers erforderlich!
/ Newsletter
/ Werbemails
/ Kundenkonto
/ Übertragung von IP-Adressen (str)
©christopheBOISSON-Fotolia
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EINWILLIGUNG des Nutzers beim Kundenkonto – Wie geht das?
42
Datenschutz im Onlineshop
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EINWILLIGUNG des Nutzers beim Newsletter – Wie geht das?
43
Datenschutz im Onlineshop
Entweder eigenes Anmeldeformular oder
Abfrage im Bestellvorgang:
Ich möchte den Newsletter
abonnieren (Abmeldung jeder-
zeit möglich).
©mipan–Fotolia.com
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Kennen Sie das?
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Quelle:http://pelikan-ag.com
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Datenschutz im Onlineshop
/ EU-Richtlinie 2009/136/EG zur Änderung u. a. der Richtlinie 2002/58/EG über die
Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der
elektronischen Kommunikation vom 25. November 2009 („Cookie-Richtlinie“)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0136&from=DE
/ Str., ob in Deutschland über das Telemediengesetz in nationales Recht
umgesetzt.
45
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Datenschutz im Onlineshop
- Sie verkaufen ins EU-Ausland?
/ Dann müssen Sie in jedem Fall die EU-Cookie-RiLi umsetzen, denn: Es ist das
Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates
anwendbar, in das sie verkaufen.
/ Dort ist die EU-Cookie-RiLi bereits
in nationales Recht umgesetzt.
46
©TanjaBagusat-Fotolia.com
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Google hat für die Programme
/ „Google AdSense“ (Werbung auf externen Webseiten);
/ „Google DoubleClick for Publishers“ (Schaltung fremder Anzeigen auf der eigenen
Webseite)
/ und „Google DoubleClick Ad Exchange“ (Werbe-Echtzeitmarkt).
die Nutzungsbedingungen geändert.
Bei der Nutzung dieser Tools sind die Vorgaben der Cookie-Richtlinie bis zum
30.09.2015 umzusetzen, auch wenn Sie nur innerhalb Deutschlands verkaufen.
Tipps zur Umsetzung gibt Google unter https://www.cookiechoices.org/.
Datenschutz im Onlineshop
- Sie nutzen bestimmte Google-Werbeprogramme?
47
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Nr. 7
Unzulässige Werbemails
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Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale usw. können direkt
wettbewerbsrechtlich gegen den Versender vorgehen
49
Unzulässige Werbemails
Grundsatz: § 7 UWG Unzumutbare
Belästigungen
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets
anzunehmen […] Nr. 3 bei Werbung unter
Verwendung einer automatischen
Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder
elektronischer Post, ohne dass eine
vorherige ausdrückliche Einwilligung
des Adressaten vorliegt.
©AAA-Fotolia
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Ausnahme nach § 7 III UWG: Zulässigkeit von Mails ohne
ausdrückliche vorherige Einwilligung
50
Unzulässige Werbemails
… ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung
elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn
1. die Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder
Dienstleistung vom Kunden erhalten UND
2. die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder
Dienstleistungen verwendet wird UND
3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat UND
4. der Kunde bei Erhebung der Adresse auf Verwendung und
Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wurde.
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Booklet „FAQ zum E-Mailmarketing “
Die wichtigsten Fragen und
Antworten zum Versenden
von E-Mails und Newslettern
April 2015, Format 12 x 12 cm, 28 Seiten,
pdf-Datei, 1,7 MB
http://www.res-media.net/booklets
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Nr. 8
Fremde Marken im Suchmaschinenmarketing
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Google AdWords und Anzeigen
53
Suchmaschinen-Marketing
Grundsatz: Unternehmen dürfen bei
GoogleAdwords mit Schlüsselwörtern, die
mit einer fremden Marke identisch oder
verwechselbar sind, werben, solange die
Marke nicht im Anzeigentext auftaucht
(BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR
217/10).
– MOST-Pralinen -
snyggg.de-Fotolia
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Google AdWords und Anzeigen
54
Suchmaschinen-Marketing
Ausnahme: Bei der Buchung des
Keywords „Fleurop“ durch einen nicht
diesem Vertriebssystem angeschlossenen
Blumenhändler liegt jedoch eine
Rechtsverletzung durch Täuschung über
die Herkunftsfunktion der Marke vor (BGH,
Urteil vom 27.6.2013, Az: I ZR 53/12).
– FLEUROP -
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Google AdWords und Anzeigen
55
Suchmaschinen-Marketing
Ausnahme: Bei der Buchung des
Keywords „Parship“ kann auch dann eine
Rechtsverletzung vorliegen, wenn der
Begriff in der Anzeige nicht auftaucht,
wenn diese allgemein formuliert ist und der
Werbende nicht erkennbar ist
(OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015,
Az: 5 U 271/11).
– PARSHIP -
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Und was ist bei Metatags unzulässig?
56
Suchmaschinen-Marketing
Fremde Marken im eigenen Quelltext sind
unzulässig
BGH, Urteil vom 18.05.2006,
Az. I ZR 183/03
– IMPULS -
©FelixPergande-Fotolia
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Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Booklet „Suchmaschinenmarketing“
Die 10 wichtigsten Rechtstipps
zu SEO und SEA für Agenturen
und Webseitenbetreiber
November 2014, Format 12 x 12 cm,
24 Seiten, pdf-Datei, 1,2 MB
http://www.res-media.net/booklets
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Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Nr. 9
Bildrechte im Social Media Marketing
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Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KUG
59
Social Media Marketing
/ Grundsatz: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten
verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
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Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KUG
60
Social Media Marketing
/ Keine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich,
wenn die Person als „Beiwerk“ auf dem Foto zu
sehen ist:
©Quelle:http://www.flickr.com/photos/dr/2034924117/
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Recht am eigenen Bild
61
Social Media Marketing
/ Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich,
. WENN die Person im Mittelpunkt des Fotos steht und individuell
erkennbar ist.
. Ausnahme:
1. Person der Zeitgeschichte
2. Öffentliche Veranstaltungen und ähnliche Ereignisse
/ Erlaubnis kann auch „konkludent“, also durch Verhalten erteilt werden.
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Nutzungsrechte an Bildern
62
Social Media Marketing
/ Fotos dürfen nur dann geteilt werden, wenn dazu die entsprechenden
Nutzungsrechte vorliegen!
Das Einbinden von Like-Buttons stellt eine „Aufforderung zum Teilen“ dar,
wodurch an die teilende Person eine Nutzungslizenz vergeben werde. Sind die
Bilder in der eigenen Internetpräsenz keine eigenen, können die für das Teilen
von Content erforderliche Social-Media Lizenz fehlen. Das gilt auch, wenn der
Seitenbetreiber zwar die Lizenz zum Veröffentlichen der Bilder hat. Diese
beinhaltet nämlich nicht automatisch auch das Recht des Seitenbetreibers,
seinen Users Lizenzen zum Teilen zu vergeben (LG Frankfurt, Urteil vom
17.07.2014, Az. 2 03 S 2/14).
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Nr. 10
Verhalten bei Abmahnungen
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Wieso darf fast jeder kleine Fehler abgemahnt
werden?
rcx-Fotolia
„Unlauter handelt insbesondere, wer
[…] einer gesetzlichen Vorschrift
zuwiderhandelt, die auch dazu
bestimmt ist, im Interesse der
Marktteilnehmer das Marktverhalten
zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG).“
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Wer darf abmahnen?
§ 8 UWG:
/ jeder Mitbewerber
/ rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher
oder selbständiger beruflicher Interessen
/ qualifizierten Einrichtungen mit Eintrag in der Liste
nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes
/ die Industrie- und Handelskammern oder den
Handwerkskammern.
Kurhan-Fotolia
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… gehören zum Schadenersatz nach § 9 UWG
66
Abmahnung: Anwaltskosten
Gegenstandswert
bis…
1,3 Gebühr
netto
10.000 EUR 745,40 EUR
16.000 EUR 865,00 EUR
22.000 EUR 984,60 EUR
25.000 EUR 1.044,40 EUR
35.000 EUR 1.239,40 EUR
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Alternativen
1. Ignorieren?
2. Abgabe der Unterlassungserklärung?
3. Einstweilige Verfügung?
4. Notarielle Unterwerfungserklärung?
67
Wie verhalten Sie sich bei Abmahnung?
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Booklet „Verhalten bei Abmahnungen“
Die wichtigsten Informationen
für Betroffene.
Oktober 2014, Format 12 x 12 cm, 24 Seiten,
pdf-Datei, 1,2 MB
http://www.res-media.net/booklets
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69
Haben Sie Fragen?
http://de.slideshare.net/RESMEDIA

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Onlineshops und Abmahnungen - Die 10 wichtigsten Tipps für Onlinehändler, um Abmahnungen zu vermeiden

  • 1. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Onlineshops und Abmahnungen Die 10 wichtigsten Tipps für Onlinehändler, um Abmahnungen zu vermeiden 5. Online-Marketing-Meeting IHK Wiesbaden 22.09.2015
  • 2. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Unsere Rechtsanwälte 2 Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht) Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Kerstin Heiß Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht) Florian Decker Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) Matthias Rosa Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) . Joachim Decker Rechtsanwalt Richter a. D
  • 3. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Unsere Kompetenzen 3
  • 4. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 4 Download der Präsentation unter… http://de.slideshare.net/RESMEDIA
  • 5. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 1 Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum
  • 6. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Das steht in …. 6 Jede geschäftliche Webseite benötigt ein Impressum! / §§ 5, 6 Telemediengesetz (TMG), gilt für alle „geschäftsmäßigen“ Teledienste. / und: Ergänzung durch §§ 2, 3 Dienstleistungs- Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) ©LaCatrina–Fotolia.com
  • 7. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Inhalt des Impressums: § 5 TMG 7 Jede geschäftliche Webseite benötigt ein Impressum! 1. Name, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigter 2. E-Mailadresse 3. ggf. zuständige Aufsichtsbehörde, 4. Registereintragungen (Handels-, Vereins-,Partnerschafts-, Genossenschaftsregister) 5. bei bestimmten Berufen Kammer, Berufsbezeichnung und Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, berufsrechtliche Regelungen und Info, wie diese zugänglich sind, 6. Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung
  • 8. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Inhalt des Impressums 8 Jede geschäftliche Webseite benötigt ein Impressum! / § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) bei journalistisch-redaktionellen Inhalten: Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer − seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, − nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, − voll geschäftsfähig ist und − unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.
  • 9. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Beispiel eines Impressums einer GmbH 9 Jede geschäftliche Webseite benötigt ein Impressum! Impressum DemoShop GmbH Demostraße 1 12345 Demostadt Telefon: +49 (0)123 12345 Telefax: +49 (0)123 67890 E-Mail: online-shop @ domain.de Geschäftsführer: Max Muster Amtsgericht Demostadt, HRB 12345 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789 Verantwortlich nach § 55 RStV: Lieschen Müller
  • 10. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Brauchen Sie einen Disclaimer? 10 Jede geschäftliche Webseite benötigt ein Impressum! „Haftungshinweis Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird die Haftung für die Inhalte der externen Seiten ausgeschlossen. Für den Inhalt dieser externen Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Sollten Sie bei einer verknüpften …“
  • 11. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Brauchen Sie einen Disclaimer? 11 Jede geschäftliche Webseite benötigt ein Impressum! Antwort: NEIN! / Disclaimer sind völlig wirkungslos! / Sie können die gesetzlich geregelte Haftung aus §§ 77 ff. TMG nicht „regeln“!
  • 12. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Und aktuell: Disclaimer kann wettbewerbswidrig sein 12 Jede geschäftliche Webseite benötigt ein Impressum! „Inhalt des Online-Angebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen …“ = Unzulässige AGB-Klausel, wenn farblich abweichendes Produkt geliefert wird: Händler kann sich nicht auf die falsche Produktbeschreibung berufen! LG Arnsberg, Urteil vom 3.9.2015, Az. I-8 O 63/15
  • 13. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 2 Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Shops
  • 14. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 14 Neue gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung 13.06.2014 http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1.html
  • 15. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 15 Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung
  • 16. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Problem: Ingangsetzen der Widerrufsfrist „…Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag … [1]“ „… [1] 1. Fügen Sie einen der folgenden in Anführungs- zeichen gesetzten Textbausteine ein:… „ 16 Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung rcx@Fotolia.com
  • 17. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Ingangsetzen der Widerrufsfrist Ziffer 1 b: eine Bestellung wird einheitlich geliefert Beispiel: Der Kunde bestellt 1 Pulli, 1 Hose, 1 Kleid. Alle Artikel werden in einem Paket geliefert. Ziffer 1 c: eine Bestellung über mehrere Artikel, Teillieferung Beispiel: Der Kunde bestellt 1 Pulli, 1 Hose, 1 Kleid. An einem Tag werden der Pulli und die Hose, an einem anderen Tag das Kleid geliefert. Ziffer 1 d: Bestellung eines Artikels, Teillieferung Beispiel: Der Kunde bestellt eine Schrankwand. Es fehlt ein Regalboden, der nachgeliefert wird. 17 Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung
  • 18. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz „ODER“ zulässig mit mehrere Alternativen?? Nein! LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.05.2015 (Az.: 2-06 O 203/15) 18 Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung Fineas-Fotolia
  • 19. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nicht vergessen: Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) - An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]: - Hiermit widerrufe(in) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*),/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) - Bestellt am (*)/erhalten am (*) - Name des/der Verbraucher(s) - Anschrift des/der Verbraucher(s) - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum (*) Unzutreffendes streichen. 19 Gesetzliches Muster für die Widerrufserklärung http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_2.html
  • 20. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz E-Book „Widerrufsrecht“ Was Onlinehändler zur Gesetzesänderung wissen müssen Februar 2014, 27 Seiten, pdf-Datei, 4,4 MB http://www.res-media.net/ebooks
  • 21. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 3 Fehlerhafte Artikelbeschreibungen
  • 22. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz … gehören zu den Pflichten im Fernabsatz 22 Artikelbeschreibungen Im Fernabsatz ist über die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung zu informieren (vgl. Pflichten beim Fernabsatz nach Art. 246 a § 1 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB) - Farben - Größen - Waschbarkeit - Material - […]
  • 23. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Bei manchen Artikeln gibt es inhaltliche Vorgaben durch EU-Recht: 23 Artikelbeschreibungen Inhaltliche Vorgaben für die Artikelbeschreibungen aufgrund von Gesetzen, EU-Richtlinien, EU-Verordnungen usw.: - Textilien - Elektrogeräte/weiße Ware/Lampen - Spielzeug - Lebensmittel - Schuhe - […]
  • 24. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Booklet „Artikelbeschreibungen“ Diese EU- Kennzeichnungsvorschriften müssen Onlinehändler beachten Juni 2015, Format 12 x 12 cm, 24 Seiten, pdf-Datei, 1,5 MB http://www.res-media.net/booklets
  • 25. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Booklet „FAQ Energiekennzeichnung “ Die neuen Energiekenn- zeichnungsvorschriften für Onlinehändler ab dem 01.01.2015 Januar 2015, Format 12 x 12 cm, 18 Seiten, pdf-Datei, 1,3 MB http://www.res-media.net/booklets
  • 26. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 4 Fehlerhafte Preisauszeichnung
  • 27. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Es gelten die Informationspflichten beim Fernabsatz und die Preisangabenverordnung: 27 Preisauszeichnung im B2C-Shop 1. Angabe des Gesamtpreises 2. Mehrwertsteuer-Hinweis 3. Versandkostenhinweis + ggf. Angabe der Höhe 4. Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis 5. Auslandsversandkosten?
  • 28. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 28 Preisauszeichnung im B2C-Shop Wein XY 2005 Lorem Ipsum is simply dummy text of the printing and typesetting industry. Lorem Ipsum has been the industry's standard dummy text ever since the 1500s. Rebsorte: xy Alkoholgehalt: 15,00 Vol. % 0,75 L 9,90 EUR inkl. gesetzl. MwSt. zzgl. Versandkosten (13,20 EUR/L)
  • 29. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Ein Sternchenverweis ist …. 29 Preisauszeichnung im B2C-Shop … zulässig auf Übersichtsseiten, wenn die Ware von dort NICHT direkt in den Warenkorb gelegt werden kann. … immer unzulässig auf Detailseiten!
  • 30. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 5 Unzulässige AGB-Klauseln
  • 31. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) : 31 Allgemeine Geschäftsbedingungen „Das Transportrisiko trägt der Käufer.“
  • 32. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) : 32 Allgemeine Geschäftsbedingungen „Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Transportschäden zu überprüfen und diese der Transportperson zu melden. Andernfalls kann er keine Ansprüche geltend machen.“
  • 33. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) : 33 Allgemeine Geschäftsbedingungen „Wenn ein Artikel nicht vorrätig ist, können wir nach unserer Wahl einen ähnlichen Artikel als gleichwertigen Ersatz liefern.“
  • 34. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) : 34 Allgemeine Geschäftsbedingungen „Gerichtsstand ist Frankfurt.“
  • 35. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Abmahnrisiko beim Verkauf an Verbraucher (B2C) : 35 Allgemeine Geschäftsbedingungen „Unfreie Pakete werden nicht angenommen.“
  • 36. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 6 Keine/ fehlerhafte Datenschutzinformation
  • 37. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Es ist noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob „Datenschutz“ abgemahnt werden kann. 37 Datenschutz im Onlineshop Dafür: OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12 (Datenerhebung ohne ausreichende Datenschutzerklärung) Trueffelpix-Fotolia
  • 38. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 1. Grundsatz: Jede Webseite benötigt eine Seite „Datenschutz“. 38 Datenschutz im Onlineshop Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein…“ § 12 Abs. 1 Telemediengesetz
  • 39. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Seite „Datenschutz“. 39 Datenschutz im Onlineshop
  • 40. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 2. Grundsatz: Die Kundendaten dürfen per Gesetz gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, WENN der Zweck z. B. die Abwicklung der Bestellung oder Anfrage ist, § 14 TMG 40 Datenschutz im Onlineshop
  • 41. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Wann benötigen Sie das Einverständnis des Nutzers zum Speichern seiner Daten? 41 Datenschutz im Onlineshop Ohne gesetzliche Erlaubnis ist immer das Einverständnis des Nutzers erforderlich! / Newsletter / Werbemails / Kundenkonto / Übertragung von IP-Adressen (str) ©christopheBOISSON-Fotolia
  • 42. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz EINWILLIGUNG des Nutzers beim Kundenkonto – Wie geht das? 42 Datenschutz im Onlineshop
  • 43. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz EINWILLIGUNG des Nutzers beim Newsletter – Wie geht das? 43 Datenschutz im Onlineshop Entweder eigenes Anmeldeformular oder Abfrage im Bestellvorgang: Ich möchte den Newsletter abonnieren (Abmeldung jeder- zeit möglich). ©mipan–Fotolia.com
  • 44. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Kennen Sie das? 44 Quelle:http://pelikan-ag.com
  • 45. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Datenschutz im Onlineshop / EU-Richtlinie 2009/136/EG zur Änderung u. a. der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation vom 25. November 2009 („Cookie-Richtlinie“) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0136&from=DE / Str., ob in Deutschland über das Telemediengesetz in nationales Recht umgesetzt. 45
  • 46. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Datenschutz im Onlineshop - Sie verkaufen ins EU-Ausland? / Dann müssen Sie in jedem Fall die EU-Cookie-RiLi umsetzen, denn: Es ist das Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates anwendbar, in das sie verkaufen. / Dort ist die EU-Cookie-RiLi bereits in nationales Recht umgesetzt. 46 ©TanjaBagusat-Fotolia.com
  • 47. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Google hat für die Programme / „Google AdSense“ (Werbung auf externen Webseiten); / „Google DoubleClick for Publishers“ (Schaltung fremder Anzeigen auf der eigenen Webseite) / und „Google DoubleClick Ad Exchange“ (Werbe-Echtzeitmarkt). die Nutzungsbedingungen geändert. Bei der Nutzung dieser Tools sind die Vorgaben der Cookie-Richtlinie bis zum 30.09.2015 umzusetzen, auch wenn Sie nur innerhalb Deutschlands verkaufen. Tipps zur Umsetzung gibt Google unter https://www.cookiechoices.org/. Datenschutz im Onlineshop - Sie nutzen bestimmte Google-Werbeprogramme? 47
  • 48. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 7 Unzulässige Werbemails
  • 49. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale usw. können direkt wettbewerbsrechtlich gegen den Versender vorgehen 49 Unzulässige Werbemails Grundsatz: § 7 UWG Unzumutbare Belästigungen (2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen […] Nr. 3 bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. ©AAA-Fotolia
  • 50. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Ausnahme nach § 7 III UWG: Zulässigkeit von Mails ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung 50 Unzulässige Werbemails … ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn 1. die Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung vom Kunden erhalten UND 2. die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet wird UND 3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat UND 4. der Kunde bei Erhebung der Adresse auf Verwendung und Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wurde.
  • 51. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Booklet „FAQ zum E-Mailmarketing “ Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Versenden von E-Mails und Newslettern April 2015, Format 12 x 12 cm, 28 Seiten, pdf-Datei, 1,7 MB http://www.res-media.net/booklets
  • 52. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 8 Fremde Marken im Suchmaschinenmarketing
  • 53. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Google AdWords und Anzeigen 53 Suchmaschinen-Marketing Grundsatz: Unternehmen dürfen bei GoogleAdwords mit Schlüsselwörtern, die mit einer fremden Marke identisch oder verwechselbar sind, werben, solange die Marke nicht im Anzeigentext auftaucht (BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 217/10). – MOST-Pralinen - snyggg.de-Fotolia
  • 54. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Google AdWords und Anzeigen 54 Suchmaschinen-Marketing Ausnahme: Bei der Buchung des Keywords „Fleurop“ durch einen nicht diesem Vertriebssystem angeschlossenen Blumenhändler liegt jedoch eine Rechtsverletzung durch Täuschung über die Herkunftsfunktion der Marke vor (BGH, Urteil vom 27.6.2013, Az: I ZR 53/12). – FLEUROP -
  • 55. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Google AdWords und Anzeigen 55 Suchmaschinen-Marketing Ausnahme: Bei der Buchung des Keywords „Parship“ kann auch dann eine Rechtsverletzung vorliegen, wenn der Begriff in der Anzeige nicht auftaucht, wenn diese allgemein formuliert ist und der Werbende nicht erkennbar ist (OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015, Az: 5 U 271/11). – PARSHIP -
  • 56. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Und was ist bei Metatags unzulässig? 56 Suchmaschinen-Marketing Fremde Marken im eigenen Quelltext sind unzulässig BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 183/03 – IMPULS - ©FelixPergande-Fotolia
  • 57. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Booklet „Suchmaschinenmarketing“ Die 10 wichtigsten Rechtstipps zu SEO und SEA für Agenturen und Webseitenbetreiber November 2014, Format 12 x 12 cm, 24 Seiten, pdf-Datei, 1,2 MB http://www.res-media.net/booklets
  • 58. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 9 Bildrechte im Social Media Marketing
  • 59. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KUG 59 Social Media Marketing / Grundsatz: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
  • 60. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KUG 60 Social Media Marketing / Keine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich, wenn die Person als „Beiwerk“ auf dem Foto zu sehen ist: ©Quelle:http://www.flickr.com/photos/dr/2034924117/
  • 61. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Recht am eigenen Bild 61 Social Media Marketing / Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich, . WENN die Person im Mittelpunkt des Fotos steht und individuell erkennbar ist. . Ausnahme: 1. Person der Zeitgeschichte 2. Öffentliche Veranstaltungen und ähnliche Ereignisse / Erlaubnis kann auch „konkludent“, also durch Verhalten erteilt werden.
  • 62. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nutzungsrechte an Bildern 62 Social Media Marketing / Fotos dürfen nur dann geteilt werden, wenn dazu die entsprechenden Nutzungsrechte vorliegen! Das Einbinden von Like-Buttons stellt eine „Aufforderung zum Teilen“ dar, wodurch an die teilende Person eine Nutzungslizenz vergeben werde. Sind die Bilder in der eigenen Internetpräsenz keine eigenen, können die für das Teilen von Content erforderliche Social-Media Lizenz fehlen. Das gilt auch, wenn der Seitenbetreiber zwar die Lizenz zum Veröffentlichen der Bilder hat. Diese beinhaltet nämlich nicht automatisch auch das Recht des Seitenbetreibers, seinen Users Lizenzen zum Teilen zu vergeben (LG Frankfurt, Urteil vom 17.07.2014, Az. 2 03 S 2/14).
  • 63. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Nr. 10 Verhalten bei Abmahnungen
  • 64. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Wieso darf fast jeder kleine Fehler abgemahnt werden? rcx-Fotolia „Unlauter handelt insbesondere, wer […] einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG).“
  • 65. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Wer darf abmahnen? § 8 UWG: / jeder Mitbewerber / rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen / qualifizierten Einrichtungen mit Eintrag in der Liste nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes / die Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern. Kurhan-Fotolia
  • 66. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz … gehören zum Schadenersatz nach § 9 UWG 66 Abmahnung: Anwaltskosten Gegenstandswert bis… 1,3 Gebühr netto 10.000 EUR 745,40 EUR 16.000 EUR 865,00 EUR 22.000 EUR 984,60 EUR 25.000 EUR 1.044,40 EUR 35.000 EUR 1.239,40 EUR
  • 67. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Alternativen 1. Ignorieren? 2. Abgabe der Unterlassungserklärung? 3. Einstweilige Verfügung? 4. Notarielle Unterwerfungserklärung? 67 Wie verhalten Sie sich bei Abmahnung?
  • 68. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Booklet „Verhalten bei Abmahnungen“ Die wichtigsten Informationen für Betroffene. Oktober 2014, Format 12 x 12 cm, 24 Seiten, pdf-Datei, 1,2 MB http://www.res-media.net/booklets
  • 69. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz 69 Haben Sie Fragen? http://de.slideshare.net/RESMEDIA