Es wird kurz die neue Rechtslage unter der DSGVO und dem BDSG (neu) dargestellt. Diese Änderungen sind für Unternehmen und den Betriebsrat von hoher Relevanz. Insbesondere ist eine Anpassung der Betriebsvereinbarungen erforderlich. Bei Fragen menden sie sch bitte unter mail@data-law.de, www.rechtsanwalt-heyn.de oder www.data-law.de.
10. Beispielsfälle
• Taschen- und Spind-Durchsuchungen
• GPS GeolocaVon-Tracking
• Event Data Recorders – Unfall-App muss laut
Art. 29 Gruppe proporVonal und subsidiär sein
(zB Videokamera in der Kabine unzulässig)
• Wearables und Mobile Device Management
• Videoüberwachung
• Tracking und Monitoring am PC Arbeitsplatz